Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alena Conrad
Frau Claudia Jagomast
Frau Elena Maier
Herr Thorsten Nott
Herr Eduard Sachs
Frau Gaby Schupp
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diez: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Diez
Bitte bringen Sie zur Verlustmeldung Ihren Personalausweis mit. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, Paß, Ausweis, Identitätsnachweis, ePass