Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 3.1 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marc Fichtner
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-324
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Frau Jessica Roth
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Frau Sarah Magnus
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Hausanschrift
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Telefon Festnetz: +49 2632 299-312
Frau Ursula Laux
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Paß