Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-273
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Frau Vivien Schmaus
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo - Mi 8.00 - 13.00 Uhr Di 14.00 - 16 Uhr Do 8.00 - 16.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten Mo - Fr 7.00 - 8.00 Uhr Mo - Do bis 17.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: meldeamt@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-273
Fax: 02622 703-114
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Frau Vivien Schmaus
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Fax: 02622 703-114
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Paß