Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Thea Junk
Frau Michele Süß
Besucheranschrift
Fax: +49 2671 608-88142
E-Mail: michele.suess@vgcochem.de
Telefon Festnetz: +49 2671 608-142
Frau Franziska Amin
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-172
Fax: +49 2671 608-88172
E-Mail: franziska.amin@vgcochem.de
Frau Vanessa Bartolini
Besucheranschrift
E-Mail: vanessa.bartolini@vgcochem.de
Fax: +49 2671 608-88152
Telefon Festnetz: +49 2671 608-152
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Paß