Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Kontaktperson
Frau Vera Barz
Postanschrift
Bahnhofstr. 6
55566 Bad Sobernheim
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: vera.barz@vg-nahe-glan.de
Frau Martina Consentino
Frau Silke De Geyter-Höing
Frau Claudia Friederichs
Frau Kerstin Schneider
Herr Falk Meier
Postanschrift
Bahnhofstr. 6
55566 Bad Sobernheim
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: falk.meier@vg-nahe-glan.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, ePass