Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    • zusätzlicher Hinweis zu den Ausweisdokumenten:
      • alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
      • bei Personen unter 18 Jahren: Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
    • zusätzlich in seltenen Fällen:
      • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
        • z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
      • falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
    • zusätzlicher Hinweis zu den Ausweisdokumenten:
      • alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
      • bei Personen unter 18 Jahren: Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
    • zusätzlich in seltenen Fällen:
      • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
        • z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
      • falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    • Fingerabdrücke werden ab 6 Jahre aufgenommen aber nur im Reisepass
    • bei Personen unter 18 Jahren:
      • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
      • erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
        • es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
        • allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
    • Fingerabdrücke werden ab 6 Jahre aufgenommen aber nur im Reisepass
    • bei Personen unter 18 Jahren:
      • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
      • erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
        • es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
        • allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    • Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Wertag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt
    • Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Wertag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.5 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.0 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.0 EUR

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    Gebührenänderung ab 01.01.2024:

    • für Personen ab 24 Jahren: 
      • 102,00 Euro 
      • 124,00 Euro für einen 48-Seiten Expresspass
    • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • auch mit EC Karte möglich

    Gebührenänderung ab 01.01.2024:

    • für Personen ab 24 Jahren: 
      • 102,00 Euro 
      • 124,00 Euro für einen 48-Seiten Expresspass
    • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • auch mit EC Karte möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Express-Reisepass beantragen

    Abholung

    • es wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald der Express-Reisepass zur Abholung bereit liegt
      • für die Abholung ist keine Terminvereinbarung erforderlich
    • die Abholung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich

    Gültigkeit:

    • für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
    • für Personen über 24 Jahre 10 Jahre

    Abholung

    • es wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald der Express-Reisepass zur Abholung bereit liegt
      • für die Abholung ist keine Terminvereinbarung erforderlich
    • die Abholung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich

    Gültigkeit:

    • für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
    • für Personen über 24 Jahre 10 Jahre

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Reisepass ungültig, Ferien, Deutsche, abgelaufen, Reiseausweis, Reisepaß, Urlaub, dringend, Ausland, verreisen, Auslandsreise, Passangelegenheiten, Reisepass beantragen, Pass, Deutscher, Identifikation, beschleunigte Abholzeit, Ausweis, Reisepass im Expressverfahren, Einreisebestimmung des Reiselandes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)