Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Kontaktperson
Karla Kleisinger
Oliver Natusch
Iris Puschhof
Internet
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Nicole Genzsch
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Monika Machens
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-305
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Oliver Natusch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-228
Fax: 06132 782-163
E-Mail: oliver.natusch@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-276
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Geburt anzeigen
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 13,00 €
- Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Stammbuch: 13,00 €
- Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde: 13,00 €
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister: 13,00 €
Für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare: 6,50 €.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung in Deutschland ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geburt, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Geburtenregister, Geburtstag, Eltern, Entbindung, Geburtsanzeige, Hausgeburt, Geburtsbescheinigung, Kind