Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wonnegau gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Bechtheim, Bermersheim, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Monzernheim, Osthofen und Westhofen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

    Postanschrift

    Postfach 14 63

    67567 Osthofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6242 5004-0

    Fax: +49 6242 5004-29

    E-Mail: info@vg-wonnegau.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachbereich 5 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06244 5908-0

    Fax: 06244 5908-198

    E-Mail: post@vg-wonnegau.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Standesamt Osthofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06242 5004-526

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Standesamt Westhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wormser Straße 23

    67593 Westhofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06244 5908-515

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärung
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Entbindung, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Eltern, Kind, Geburtsbescheinigung, Geburt, Geburtstag, Geburtenregister, Hausgeburt, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)