Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt
Beschreibung
Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger.
Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab.
Aber auch für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und Namensänderungen ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ihr Ansprechpartner.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und beraten Sie gerne.
Möchten Sie
- Ihre Ehe anmelden oder beim Standesamt der VG Wörrstadt heiraten?
- als deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis
- Informationen oder Ihren Austritt aus der Kirche erklären
- die Vaterschaft eines Kindes anerkennen (die damit verbundene Sorgerechtserklärung wird von dem zuständigen Jugendamt entgegen genommen)
- Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Namensänderung oder möchten Sie eine Namenserklärung abgeben
- Möchten Sie eine Geburt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzeigen oder einen Sterbefall beurkunden lassen
- Benötigen Sie eine Bestattungsgenehmigung oder haben Sie Fragen aus den Bereichen Bestattungen, Friedshofsangelegenheiten oder Ahnenforschungen
Benötigen Sie eine personenstandsrechtliche Urkunde in Form von beispielsweise:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Eheurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubige Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeurkunde
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Harald Kemptner
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Fax: 06732 601-82051
Telefon Festnetz: 06732 601-2051
E-Mail: harald.kemptner@vgwoerrstadt.de
Frau Ines Schmidt
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Fax: 06732 601-82101
Telefon Festnetz: 06732 601-2101
E-Mail: ines.schmidt@vgwoerrstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geburt, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Geburtenregister, Geburtstag, Eltern, Entbindung, Geburtsanzeige, Hausgeburt, Geburtsbescheinigung, Kind