Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche an, nachdem Sie sich mit dem dortigen Aufnahmebüro in Verbindung gesetzt haben.

    Die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Urkunden und Unterlagen sind dort vorzulegen. Welche Unterlagen Sie benötigen, ist davon abhängig, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
    Sie erhalten gebührenfreie Geburtsbescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), für religiöse Zwecke und zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld.

    Einen Antrag auf Elterngeld wird den Eltern und Alleinerziehenden ca.    3 - 4 Wochen nach der Geburt bzw. nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesandt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Nicole Lais (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3404

    • Herr Christian Weinmann (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3407

      Fax: +49 6241 853-3499

    Internet

    Formulare

    Vornamen, die beliebtesten (2006 & 2007)
    Vornamen, die beliebtesten (2004 & 2005)
    Vornamen, die beliebtesten (2002 & 2003)
    Vornamen, die beliebtesten (2010 & 2011)
    Information Geburtsanmeldung
    Vornamen, die beliebtesten (2000 & 2001)
    Vornamen, die beliebtesten (2008 & 2009)

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärung
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Geburt, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Geburtenregister, Geburtstag, Eltern, Entbindung, Geburtsanzeige, Hausgeburt, Geburtsbescheinigung, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de