Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Bei Geburt im Krankenhaus wird Ihnen die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses im Original ausgehändigt. Diese muss dann zusammen mit dem ebenfalls ausgehändigten Vordruck Geburtenanmeldung sowie den weiteren vorzulegenden Unterlagen dem zuständigen Standesamt zugeschickt werden.
Bei Geburt im Krankenhaus wird Ihnen die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses im Original ausgehändigt. Diese muss dann zusammen mit dem ebenfalls ausgehändigten Vordruck Geburtenanmeldung sowie den weiteren vorzulegenden Unterlagen dem zuständigen Standesamt zugeschickt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Geburten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Die Geburt muss zunächst schriftlich angezeigt werden. Eine Anmeldung der Geburt per E-Mail ist nicht möglich. Soweit eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, werden Sie vom Standesamt zwecks Terminvereinbarung kontaktiert.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2443
Telefon Festnetz: +49 621 504-2473
Telefon Festnetz: +49 621 504-2438
Fax: +49 621 504-3472
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses/der Einrichtung sowie das ausgefüllte Formular Geburtenanmeldung müssen zusammen mit den oben genannten Unterlagen dem Standesamt zugeschickt werden.
Bei geschiedenen und verwitweten Müttern:
- Nachweis über die letzte Eheschließung: Eheurkunde, Eheregisterabschrift oder Abschrift des als Heiratseintrags fortgeführten Familienbuchs (z.B. aus dem Stammbuch).
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und gegebenenfalls mit Anerkennungsentscheidung oder Sterbeurkunde des letzten Ehegatten).
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter.
Zu allen Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, muss eine deutsche Übersetzung eines allgemein beeidigten Übersetzers beigelegt werden.
Die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses/der Einrichtung sowie das ausgefüllte Formular Geburtenanmeldung müssen zusammen mit den oben genannten Unterlagen dem Standesamt zugeschickt werden.
Bei geschiedenen und verwitweten Müttern:
- Nachweis über die letzte Eheschließung: Eheurkunde, Eheregisterabschrift oder Abschrift des als Heiratseintrags fortgeführten Familienbuchs (z.B. aus dem Stammbuch).
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und gegebenenfalls mit Anerkennungsentscheidung oder Sterbeurkunde des letzten Ehegatten).
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter.
Zu allen Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, muss eine deutsche Übersetzung eines allgemein beeidigten Übersetzers beigelegt werden.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Die schriftliche Geburtsanzeige der Einrichtung wird von dieser ausgehändigt.
Die schriftliche Geburtsanzeige der Einrichtung wird von dieser ausgehändigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Lassen Sie sich nach der Geburt in einer Einrichtung von dieser eine schriftliche Geburtsanzeige und das Formblatt zur Geburtenanmeldung aushändigen.
Bei einer Hausgeburt lassen Sie sich eine ärztliche Geburtsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung der Hebamme/des Entbindungspflegers ausstellen. Das Formular zur Geburtsanmeldung können Sie in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail beim Standesamt anfordern.
Senden sie die Geburtsanzeige bzw. die Geburtsbescheinigung sowie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular und die notwendigen Unterlagen an das Standesamt. Auch ein Einwurf der Unterlagen im Standesamtsbriefkasten ist möglich.
Soweit eine persönliche Vorsprache der Eltern zur Aufnahme von Abstammungs- und/oder Namenserklärungen notwendig ist, wird Sie das Standesamt kontaktieren.
Das Standesamt wird die Geburt dann in der Regel innerhalb von 3-4 Tagen beurkunden und Ihnen die gewünschten gebührenfreien und gebührenpflichtigen Urkunden zusenden.
Lassen Sie sich nach der Geburt in einer Einrichtung von dieser eine schriftliche Geburtsanzeige und das Formblatt zur Geburtenanmeldung aushändigen.
Bei einer Hausgeburt lassen Sie sich eine ärztliche Geburtsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung der Hebamme/des Entbindungspflegers ausstellen. Das Formular zur Geburtsanmeldung können Sie in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail beim Standesamt anfordern.
Senden sie die Geburtsanzeige bzw. die Geburtsbescheinigung sowie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular und die notwendigen Unterlagen an das Standesamt. Auch ein Einwurf der Unterlagen im Standesamtsbriefkasten ist möglich.
Soweit eine persönliche Vorsprache der Eltern zur Aufnahme von Abstammungs- und/oder Namenserklärungen notwendig ist, wird Sie das Standesamt kontaktieren.
Das Standesamt wird die Geburt dann in der Regel innerhalb von 3-4 Tagen beurkunden und Ihnen die gewünschten gebührenfreien und gebührenpflichtigen Urkunden zusenden.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Nach Einreichung aller Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 3-4 Tage, zuzüglich der Dauer des Postversands. In schwierigen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch deutlich länger sein.
Nach Einreichung aller Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 3-4 Tage, zuzüglich der Dauer des Postversands. In schwierigen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch deutlich länger sein.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburt anmelden
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde (auch mehrsprachig möglich) beträgt 13 Euro. Jede weitere gleiche Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 6,50 Euro.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde (auch mehrsprachig möglich) beträgt 13 Euro. Jede weitere gleiche Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 6,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kind, Hausgeburt, Entbindung, Geburtenregister, Standesamt, Geburtsanzeige, Geburtsbescheinigung, Eltern, Geburt, Geburtstag, Geburtsbeurkundung