Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Jedes Kind, das im Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geboren wurde, ist binnen einer Woche im Geburtenregister des Standesamtes Bad Marienberg einzutragen. Maßgeblich ist also der Geburtsort, nicht die Meldeanschrift der Mutter bzw. der Eltern.
Jedes Kind, das im Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geboren wurde, ist binnen einer Woche im Geburtenregister des Standesamtes Bad Marienberg einzutragen. Maßgeblich ist also der Geburtsort, nicht die Meldeanschrift der Mutter bzw. der Eltern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Wisser
Besucheranschrift
E-Mail: Marcel.Wisser@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-222
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:
- sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet:
ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister - sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet:
die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen - ist mindestens ein Elternteil geschieden:
zusätzlich die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil - ist mindestens ein Elternteil verwitwet:
zusätzlich die Eheurkunde und die Sterbeurkunde - immer Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern
- die von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt
In Einzelfällen müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Falls mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fragen Sie bitte beim Standesamt nach, welche zusätzlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Weitere Auskünfte, auch in Bezug auf Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen, erhalten Sie beim Standesamt.
Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:
- sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet:
ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister - sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet:
die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen - ist mindestens ein Elternteil geschieden:
zusätzlich die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil - ist mindestens ein Elternteil verwitwet:
zusätzlich die Eheurkunde und die Sterbeurkunde - immer Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern
- die von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt
In Einzelfällen müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Falls mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fragen Sie bitte beim Standesamt nach, welche zusätzlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Weitere Auskünfte, auch in Bezug auf Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen, erhalten Sie beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Gebühr Geburtsurkunde: 13,00 €
jede Zweitausfertigung der beantragten Geburtsurkunde 6,50 €
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Gebühr Geburtsurkunde: 13,00 €
jede Zweitausfertigung der beantragten Geburtsurkunde 6,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Erst nach der Beurkundung im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Erst nach der Beurkundung im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kind, Hausgeburt, Entbindung, Geburtenregister, Standesamt, Geburtsanzeige, Geburtsbescheinigung, Eltern, Geburt, Geburtstag, Geburtsbeurkundung