Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Sie erwarten ein Kind und planen die Entbindung in der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie in Simmern/Hunsrück?

    Um eine möglichst reibungslose und rasche Bearbeitung zu ermöglichen, wird Ihnen seitens der Hunsrück Klinik ein sog. Patientenservice angeboten:

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente bereits bei der Aufnahme zur Entbindung im Krankenhaus ein.

    Dort erhalten Sie einen Fragebogen (Download auch hier möglich), welchen Sie komplett ausgefüllt und unterschrieben Ihren o. g. Unterlagen/Dokumenten beifügen.

    Diese Unterlagen gehen dem Standesamt durch einen Botendienst zu und werden Ihnen nach erfolgter Beurkundung zusammen mit den bestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind an Ihre angegebene Wohnanschrift gesendet.

    Gerne dürfen Sie sich beim Standesamt oder in der Hunsrück Klinik nach dem genauen Ablauf erkundigen.

    Sie erwarten ein Kind und planen die Entbindung in der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie in Simmern/Hunsrück?

    Um eine möglichst reibungslose und rasche Bearbeitung zu ermöglichen, wird Ihnen seitens der Hunsrück Klinik ein sog. Patientenservice angeboten:

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente bereits bei der Aufnahme zur Entbindung im Krankenhaus ein.

    Dort erhalten Sie einen Fragebogen (Download auch hier möglich: Elternfragebogen bei Geburt.pdf), welchen Sie komplett ausgefüllt und unterschrieben Ihren o. g. Unterlagen/Dokumenten beifügen.

    Diese Unterlagen gehen dem Standesamt durch einen Botendienst zu und werden Ihnen nach erfolgter Beurkundung zusammen mit den bestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind an Ihre angegebene Wohnanschrift gesendet.

    Gerne dürfen Sie sich beim Standesamt oder in der Hunsrück Klinik nach dem genauen Ablauf erkundigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06761 837-199

    Fax: 06761 837-220

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärung
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Die benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig. Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternfragebogen der VG Simmern-Rheinböllen oder erfragen diese direkt beim Standesamt 

    Die benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig. Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternfragebogen der VG Simmern-Rheinböllen oder erfragen diese direkt beim Standesamt 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Kind, Hausgeburt, Entbindung, Geburtenregister, Standesamt, Geburtsanzeige, Geburtsbescheinigung, Eltern, Geburt, Geburtstag, Geburtsbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020