Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2434

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2449

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2454

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2405

    Fax: +49 621 504-3472

    E-Mail: urkunden@ludwigshafen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per E-Mail:

    • Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde
    • Name und Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Rückrufnummer


    Bei persönlicher Vorsprache/Beantragung:

    • Personalausweis oder Reisepass


    Bei Beantragung durch durch einen Bevollmächtigten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente beider (Ausweiskopie vom Antragsteller)

    Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per E-Mail:

    • Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde
    • Name und Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Rückrufnummer


    Bei persönlicher Vorsprache/Beantragung:

    • Personalausweis oder Reisepass


    Bei Beantragung durch durch einen Bevollmächtigten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente beider (Ausweiskopie vom Antragsteller)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Abstammungsurkunde beantragen

    Bei persönlicher Beantragung:
     

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Nachweis über ein rechtliches Interesse, wenn Urkunde über eine andere Person ausgestellt werden soll
    • mindestens Angabe über das Geburtsdatum der zu beurkundenden Person
    • möglichst auch genaue Angaben zum Geburtsort



    Bei sonstiger Beantragung (per Fax oder Mail) werden ggf. Nachweise nachgefordert

    Bei persönlicher Beantragung:
     

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Nachweis über ein rechtliches Interesse, wenn Urkunde über eine andere Person ausgestellt werden soll
    • mindestens Angabe über das Geburtsdatum der zu beurkundenden Person
    • möglichst auch genaue Angaben zum Geburtsort



    Bei sonstiger Beantragung (per Fax oder Mail) werden ggf. Nachweise nachgefordert

    Formulare

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Abstammungsurkunde beantragen

    §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
    §§ 48 ff. Personenstandsverordnung (PStV)

    Ausnahmen:
    § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der
    Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein
    rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die
    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister
    des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
    §§ 48 ff. Personenstandsverordnung (PStV)

    Ausnahmen:
    § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der
    Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein
    rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die
    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister
    des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Zur persönlichen Vorsprache muss vorab telefonisch oder über das Onlineportal ein Termin vereinbart werden. 

    Bei Beantragung per Post, E-Mail oder Telefax: Geben Sie bitte die Zustelladresse und eine Kontakttelefonnummer an.

    Zur persönlichen Vorsprache muss vorab telefonisch oder über das Onlineportal ein Termin vereinbart werden. 

    Bei Beantragung per Post, E-Mail oder Telefax: Geben Sie bitte die Zustelladresse und eine Kontakttelefonnummer an.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Bei schriftlicher Anforderung und Postversand beträgt die Bearbeitungsdauer circa ein bis drei Wochen. Bei persönlicher Vorsprache wird die Geburtsurkunde sofort ausgestellt.

    Bei schriftlicher Anforderung und Postversand beträgt die Bearbeitungsdauer circa ein bis drei Wochen. Bei persönlicher Vorsprache wird die Geburtsurkunde sofort ausgestellt.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Abstammungsurkunde beantragen

    • bei persönlicher Beantragung: sofort
    • bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage
    • bei persönlicher Beantragung: sofort
    • bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage

    Kosten

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Die Gebühr beträgt für

    • Deutsche Personenstandsurkunden: 13 Euro
    • Mehrsprachige Urkunden: 13 Euro
    • Beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern: 13 Euro

    Für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde beträgt die Gebühr 6,50 Euro.

    Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
    Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.

    Bei Anforderung per Post, per Fax oder per E-Mail werden die Gebühren per Rechnung angefordert. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    Die Gebühr beträgt für

    • Deutsche Personenstandsurkunden: 13 Euro
    • Mehrsprachige Urkunden: 13 Euro
    • Beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern: 13 Euro

    Für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde beträgt die Gebühr 6,50 Euro.

    Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
    Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.

    Bei Anforderung per Post, per Fax oder per E-Mail werden die Gebühren per Rechnung angefordert. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Abstammungsurkunde beantragen

    10,00 Euro beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    5,00 Euro jede weitere gleiche Urkunde
     

    • bei erhöhtem Suchaufwand aufgrund unvollständiger Angaben wird eine Gebühr nach Einzelfallentscheidung fällig


    Zahlungsart:

    • bei persönlicher Beantragung: Bar, EC-Zahlung
    • bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung: Überweisung auf Grund Rechnung, Vorkasse


    Bearbeitungszeit:
    - bei persönlicher Beantragung: sofort
    - bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage

    10,00 Euro beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    5,00 Euro jede weitere gleiche Urkunde
     

    • bei erhöhtem Suchaufwand aufgrund unvollständiger Angaben wird eine Gebühr nach Einzelfallentscheidung fällig


    Zahlungsart:

    • bei persönlicher Beantragung: Bar, EC-Zahlung
    • bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung: Überweisung auf Grund Rechnung, Vorkasse


    Bearbeitungszeit:
    - bei persönlicher Beantragung: sofort
    - bei schriftlicher Beantragung: mehrere Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Geburtsurkunde beantragen

    Liegt die Beurkundung der Geburt länger als 110 Jahre zurück, dann wird das Geburtenregister beim Stadtarchiv geführt. Urkunden müssen dann dort angefordert werden.

    Liegt die Beurkundung der Geburt länger als 110 Jahre zurück, dann wird das Geburtenregister beim Stadtarchiv geführt. Urkunden müssen dann dort angefordert werden.

    Bemerkungen

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Abstammungsurkunde beantragen

    Unterschied zur Geburtsurkunde:
     

    • In der Abschrift aus dem Geburtenregister sind alle Veränderungen, die das Kind betreffen, vermerkt
    • es sind beide Elternteile aufgeführt, sowie die möglichen Adoptiveltern; in der Geburtsurkunde wären in der Regel nur die Adoptiveltern aufgeführt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Nachwuchs, Geburtszeit, internationale Geburtsurkunde, Urkunde nachbestellen, Tochter, Mutter, Standesamtsangelegenheiten, Geburtstag, Kindesanmeldung, Kind, Standesamtsangelegenheit, Standesamt, Vater, Geburtsurkunde international, Urkunde, Sohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020