Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Elke Große
    Tel.: 0261 129-1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261 129-1771

    Tanja Rübin

    Tel.: 0261/129 1774

    Kerstin Wiederstein

    Tel.: 0261/129 1755

    Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist nicht möglich!

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Elke Große
    Tel.: 0261 129-1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261 129-1771

    Tanja Rübin

    Tel.: 0261/129 1774

    Kerstin Wiederstein

    Tel.: 0261/129 1755

    Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist nicht möglich!

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Urkundenstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Elke Große                                                                                                               

       Tel.: 0261/ 129 1772

    Silvia Neiser                                                                                                            

       Tel.: 0261/ 129 1771

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2016 (von: Früh, Carmen)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Aus dem Geburtenregister können folgende Urkunde ausgestellt werden

    • Geburtsurkunde / Geburtsurkunde im Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ggf. mit Hinweisen)
    • interantionale (mehrsprachige) Geburtsurkunde (Formular A)

    Persönliche Antragstellung:

    • sofern Sie in Koblenz geboren wurden, ist das Standesamt Koblenz zuständig.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: 
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • Telefonnummer, E-Mail-Adresse

    Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, wird Ihnen die Urkunde übersandt.

    Die Urkunde kann auch über ein online, über das bereitgestellt Formular angefordert werden. Nähere Infos finden Sie hier.

    Aus dem Geburtenregister können folgende Urkunde ausgestellt werden

    • Geburtsurkunde / Geburtsurkunde im Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ggf. mit Hinweisen)
    • interantionale (mehrsprachige) Geburtsurkunde (Formular A)

    Persönliche Antragstellung:

    • sofern Sie in Koblenz geboren wurden, ist das Standesamt Koblenz zuständig.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: 
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • Telefonnummer, E-Mail-Adresse

    Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, wird Ihnen die Urkunde übersandt.

    Die Urkunde kann auch über ein online, über das bereitgestellt Formular angefordert werden. Nähere Infos finden Sie hier.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Gebühren: 13,00 Euro
    jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 6,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kind, Vater, internationale Geburtsurkunde, Mutter, Geburtsurkunde international, Urkunde nachbestellen, Tochter, Geburtstag, Standesamtsangelegenheiten, Sohn, Geburtszeit, Standesamtsangelegenheit, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Urkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)