Staatsangehörigkeitsausweis
Durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich für alle Behörden nachgewiesen.
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau M. Baysal (Einbürgerungen)
Postanschrift
3. OG
17er-Straße 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: einbuergerung@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-381
Fax: 07274 53-15381
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 25,00 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung
Gebühr 25,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Negtivbescheinigung