Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich für alle Behörden nachgewiesen.

    Beschreibung

    Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.

    Voraussetzungen

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

    Zuständigkeit

    Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Nutzung unseres Servicepoints ziehen Sie am Eingang bitte ein Ticket. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Termine bei Standesbeamten können Sie online buchen über: www.frankenthal.de/onlinetermin . Für nicht online buchbare Angelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über standesamt@frankenthal.de oder 06233/89-888. Hier ist in der Regel eine Beratung vor Terminvereinbarung notwendig. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal . de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-888

    Fax: 06233 89-15705

    E-Mail: standesamt@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Sachgebiet wird über Terminvereinbarungen gesteuert. Termine für die Abgabe vollständiger Anträge können online über www.frankenthal.de/onlinetermin gebucht werden. Bitte beachten Sie hier Vorlaufzeiten von einem Jahr. Sollte der Kalender keine freien Termine anzeigen, versuchen Sie es bitte ab Montag der kommenden Woche wieder. Wir arbeiten an einem neuen System um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Beratungen erfolgen per E-Mail. Vorlaufzeiten betragen derzeit sechs bis acht Wochen. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang am Rathausplatz. Ein barrierefreier Zugang ist über den Seiteneingang (Passage zwischen Rathausplatz und Willy-Brandt-Anlage) möglich.

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15705

    Telefon Festnetz: 06233 89-202

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@frankenthal.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.

    Nützlich können folgende Unterlagen sein:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr 25.00 EUR

    Gebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Negtivbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English