Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich für alle Behörden nachgewiesen.

    Beschreibung

    Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.

    Voraussetzungen

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

    Zuständigkeit

    Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: auslaenderbehoerde@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.

    Nützlich können folgende Unterlagen sein:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr 25.00 EUR

    Gebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Negtivbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English