Staatsangehörigkeitsausweis
Durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich für alle Behörden nachgewiesen.
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad Ems Montag-Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Insel Silberau 1
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Herr Dirk Himberger
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6127
Telefon Festnetz: 02603 972-127
E-Mail: dirk.himberger@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Stadt Lahnstein - 2.2.6 (Servicecenter )
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rita Dasting
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-700
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: R.Dasting@lahnstein.de
Frau Lisa Drothen
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-530
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: L.Drothen@lahnstein.de
Frau Lisa Feist
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-700
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: L.Feist@lahnstein.de
Frau Sybille Heil
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-700
E-Mail: S.Heil@lahnstein.de
Frau Antje Lukas
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-707
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: a.lukas@lahnstein.de
Frau Tanja Runkel
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-706
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: T.Runkel@lahnstein.de
Frau Irene Sobotta
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-706
E-Mail: I.Sobotta@lahnstein.de
Herr Thomas Stauch
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-700
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: T.Stauch@lahnstein.de
Frau Nadja Wetzler
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-710
E-Mail: N.Wetzler@lahnstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
- Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 25.00 EUR
Gebühr 25.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Negtivbescheinigung