Staatsangehörigkeitsausweis
Durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich für alle Behörden nachgewiesen.
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
Frau Sandra Münster
Frau Anna Ulmen
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Kommunales, Recht"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
E-Mail: bussgeldstelle@cochem-zell.de
E-Mail: kommunalaufsicht@cochem-zell.de
E-Mail: normensreening@cochem-zell.de
E-Mail: wahlen@ochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-119
Fax: 02671 61-111
Kontaktperson
Frau Anna Ulmen
Frau Sandra Münster
erforderliche Unterlagen
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
- Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Kosten
Gebühr 25.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung
Gebühr 25.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Negtivbescheinigung