Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
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Anforderung Sterbeurkunde
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Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "Villa Sommer" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung/Zahlschein
- Paypal
- Bargeldlose Zahlung
- giropay
- Kontaktlos bezahlen
- Bargeldzahlung
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Kosten
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 7,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Stichwörter
Sterbefall, Urkunde nachbestellen, Sterbeurkunde, Standesamt