Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.

    Personenstandsurkunden aller Art können direkt über die Stadt Speyer angefordert werden:
    - als Mail (Urkunden@stadt-speyer.de) oder
    - per Post an Standesamt Speyer, Urkundenstelle, Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer

    Personenstandsurkunden können Sie unter folgender E-Mail Adresse beantragen:
    Urkunden@Stadt-Speyer.de

    Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.

    Personenstandsurkunden aller Art können direkt über die Stadt Speyer angefordert werden:
    - als Mail (Urkunden@stadt-speyer.de) oder
    - per Post an Standesamt Speyer, Urkundenstelle, Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer

    Personenstandsurkunden können Sie unter folgender E-Mail Adresse beantragen:
    Urkunden@Stadt-Speyer.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 240 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Standesamt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de .    In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden. Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Telefonnummern:

    • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
    • 06232 - 14-2502 - Eheregister
    • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
    • 06232 - 14-2504 - Sterberegister

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Stichwörter

    Tod, internationale Sterbeurkunde, Sterberegister, Sterbefall, Standesamt, Urkunde nachbestellen, Bestattung, Nachlassabwicklung, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020