Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Beschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Sterbeurkunde

    Das Geschäftszimmer des Standesamtes ist erreichbar unter 06233 / 89- 596 (Frau Baaden) und 06233 / 89- 349 (Frau Kramer).

    Die angeforderten Urkunden können direkt während der Öffnungszeiten unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses abgeholt werden. Die Gebühr wird dann sofort fällig.

    Berechtigte Personen sind die Antragsteller selbst, sowie weitere berechtigte Personen (Eltern, Ehegatten, Kinder) unter Vorlage des eigenen Ausweises.

    Die Zusendung der Urkunden ist möglich. Es sind hier folgende Angaben erforderlich: Name und Daten sowie Adresse und Rückrufnummer/Mailadresse.

    Es ist eine genaue Beschreibung erforderlich, welche Ausfertigung benötigt wird (beglaubigte Abschrift, Urkunde, Register, Internationale Urkunde) und für welche Zwecke diese benötigt wird.

    Bei schriftlicher Anforderung muss eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses sowie die Gebühr als Bargeld oder in Form eines Verrechnungsschecks beigefügt werden. Falls gewünscht, kann die Bezahlung auch durch Überweisung erfolgen.

    Urkunden, die für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei. Das Schreiben der Rentenstelle muss dann vorgelegt werden.

    Eine Beantragung per Fax oder Email ist NICHT möglich.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Bestellen Sie online und bezahlen Sie bequem per Kreditkarte, EC-Cash oder Paypal:  Onlinebezahlung 

    Im Ausnahmefall kann die Urkunde auch auf Rechnung bestellt werden, nutzen Sie hierzu diesen Vordruck: auf Rechnung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres wird das Standesamt nur mit Terminen arbeiten. Für viele unserer Dienstleistungen können Sie online einen Termin buchen: www.frankenthal.de/onlinetermin . Für nicht online buchbare Angelenheiten kontaktieren Sie uns gerne über standesamt@frankenthal.de oder 06233/89-888. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15705

    Telefon Festnetz: 06233 89-888

    E-Mail: standesamt@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

    • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort,
      • Sterbedatum und -ort,
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
    • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bestattung, Totenschein, Leichenpass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de