Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Beschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@idar-oberstein.de
Internet
Stadt Idar-Oberstein - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Schick-Merker
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: standesamt@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9504
Telefon Festnetz: 06781 64-3500
Herr Martin Schneider (Ersthelfer)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9504
Telefon Festnetz: 06781 64-3500
E-Mail: standesamt@idar-oberstein.de
Herr Dustin Theis
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3500
Fax: 06781 64-9504
E-Mail: standesamt@idar-oberstein.de
Frau Anna-Lena Kron
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3500
Fax: 06781 64-9504
E-Mail: standesamt@idar-oberstein.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Sterbedatum und –ort,
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Anforderung von Personenstandsurkunden
Wenn Sie Personenstandsurkunden beim Standesamt Idar-Oberstein anfordern möchten, ist dies ganz einfach per Mail (urkundenanforderung@idar-oberstein.de), telefonisch (06781/643500) oder auch schriftlich möglich. Die Person, für die die Urkunde ausgestellt wird, muss ihre Identität nachweisen. Außerdem sind die Urkunden gebührenpflichtig (13 €). Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Cryptshare®
Wir verweisen hier an dieser Stelle an die Nutzung von Cryptshare. Cryptshare bietet Ihnen Möglichkeiten zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Idar-Oberstein.
Anforderung von Personenstandsurkunden
Wenn Sie Personenstandsurkunden beim Standesamt Idar-Oberstein anfordern möchten, ist dies ganz einfach per Mail (urkundenanforderung@idar-oberstein.de), telefonisch (06781/643500) oder auch schriftlich möglich. Die Person, für die die Urkunde ausgestellt wird, muss ihre Identität nachweisen. Außerdem sind die Urkunden gebührenpflichtig (13 €). Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Kosten
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
- Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022
Stichwörter
Bestattung, Totenschein, Leichenpass