Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Beschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter*innen beim Standesamt Koblenz
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771
Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/129 1755
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Zuständige Mitarbeiter*innen beim Standesamt Koblenz
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771
Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/129 1755
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Elke Große
Tel.: 0261/ 129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/ 129 1771
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Sterbedatum und –ort,
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Aus dem Sterberegister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde / Sterbeurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde (Formular C)
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden.
Eine Beantragung der Urkunden ist auch ganz einfach über ein Online-Formular möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Aus dem Sterberegister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde / Sterbeurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde (Formular C)
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden.
Eine Beantragung der Urkunden ist auch ganz einfach über ein Online-Formular möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Kosten
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
- Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühren: 13,00 Euro
jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 6,50 Euro.
Gebühren: 1300 Euro
jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 6,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022
Stichwörter
Bestattung, Totenschein, Leichenpass