Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bis zum 30.06.1998 musste man vor der Eheschließung ein Aufgebot bestellen. Dieses ist nunmehr ersetzt durch die Anmeldung zur Eheschließung. Dies bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Termin (insbesondere in den Sommermonaten kann es vorkommen, dass Ihr "Wunschtermin" bereits belegt ist), mit den erforderlichen Unterlagen., Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hierzu sollten beide Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen, da das Standesamt die Anmeldung schriftlich entgegen nehmen muss. Sofern ein gemeinsamer "Anmeldetermin" mit beiden Partnern nicht möglich ist, kann der zeitlich verhinderte Partner auch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF-Dokument) erteilen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird eine Gebühr erhoben.
Beachten Sie bitte, dass sich der Dienstsitz des Standesamt nunmehr ausschließlich in der Verwaltungsstelle in Kyllburg befindet
Beim Standesamt Bitburger Land haben Sie die Möglichkeit, je nach Anzahl Ihrer Gäste und je nach gewünschtem Ambiente zwischen verschiedenen Trauzimmern/-sälen zu wählen. Neben den Trauzimmern im Rathaus der VG in Bitburg bzw. in der Verwaltungsstelle in Kyllburg besteht die Möglichkeit, dass Ihre Trauung in den gotischen Rittersälen der Burg Rittersdorf, wo auch unmittelbar in der Burg ein [Restaurant] beheimatet ist, des [Schlosses Hamm] oder auf [Schloss Malberg] (gegen eine zusätzliche Kostenpauschale) durchgeführt wird. Seit August 2005 besteht auch die Möglichkeit, die Trauung im gemeindeeigenen Teil der Burg Dudeldorf durchzuführen. Auch hier wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben.
TERMINANFRAGEN für das nächste Jahr sind erst ab dem 01.10. des laufenden Jahres möglich. Dies bedeutet auch, dass diesbezüglich vor dem 01.10. eingehende Anfragen unbearbeitet zu den Akten gelegt bzw. gelöscht werden und somit keine Berücksichtigung finden.
Bis zum 30.06.1998 musste man vor der Eheschließung ein Aufgebot bestellen. Dieses ist nunmehr ersetzt durch die Anmeldung zur Eheschließung. Dies bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Termin (insbesondere in den Sommermonaten kann es vorkommen, dass Ihr "Wunschtermin" bereits belegt ist), mit den erforderlichen Unterlagen., Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hierzu sollten beide Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen, da das Standesamt die Anmeldung schriftlich entgegen nehmen muss. Sofern ein gemeinsamer "Anmeldetermin" mit beiden Partnern nicht möglich ist, kann der zeitlich verhinderte Partner auch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF-Dokument) erteilen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird eine Gebühr erhoben.
Beachten Sie bitte, dass sich der Dienstsitz des Standesamt nunmehr ausschließlich in der Verwaltungsstelle in Kyllburg befindet
Beim Standesamt Bitburger Land haben Sie die Möglichkeit, je nach Anzahl Ihrer Gäste und je nach gewünschtem Ambiente zwischen verschiedenen Trauzimmern/-sälen zu wählen. Neben den Trauzimmern im Rathaus der VG in Bitburg bzw. in der Verwaltungsstelle in Kyllburg besteht die Möglichkeit, dass Ihre Trauung in den gotischen Rittersälen der Burg Rittersdorf, wo auch unmittelbar in der Burg ein [Restaurant] beheimatet ist, des [Schlosses Hamm] oder auf [Schloss Malberg] (gegen eine zusätzliche Kostenpauschale) durchgeführt wird. Seit August 2005 besteht auch die Möglichkeit, die Trauung im gemeindeeigenen Teil der Burg Dudeldorf durchzuführen. Auch hier wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben.
TERMINANFRAGEN für das nächste Jahr sind erst ab dem 01.10. des laufenden Jahres möglich. Dies bedeutet auch, dass diesbezüglich vor dem 01.10. eingehende Anfragen unbearbeitet zu den Akten gelegt bzw. gelöscht werden und somit keine Berücksichtigung finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen. 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ellen Ludwig
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Telefon Festnetz: 06561 66-4109
Fax: 06561 66-1600
E-Mail: info@bitburgerland.de
Frau Inge Grün
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Besucheranschrift
E-Mail: inge.gruen@bitburgerland.de
Fax: 06561 66-1600
Telefon Festnetz: 06561 66-4107
Formulare
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021
Stichwörter
Eheanmeldung, Aufgebot, Standesamt, Trauzeugen, Heiraten, Eheschließung, Trauung, Hochzeit, Ehevoraussetzungen