Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779
Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770
Annegret Walldorf
Standesbeamtin
0261/129 1780
Rainer Adamy
Standesbeamter
0261/129 1751
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779
Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770
Annegret Walldorf
Standesbeamtin
0261/129 1780
Rainer Adamy
Standesbeamter
0261/129 1751
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Eheschließungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Formulare
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
Stadt Koblenz - Anmeldung Eheschließung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger  Terminvereinbarungen möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Formulare
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
.
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Im Einzefall kann es erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind, wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.
Im Einzefall kann es erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind, wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem Trautermin entgegengenommen.
Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).
Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!
Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.
Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem Trautermin entgegengenommen.
Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).
Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!
Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Anmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen
beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige48,00 Euro
ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
59,00 Euro bis 118,00 Euro
Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz
Ort/Zeit der EheschließungGebührenrahmenwährend der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer40,00 Euro bis 47,50 Eurofreitagsnachmittags im Trauzimmer80,00 Euro bis 118,00 Eurosamstags im Trauzimmer100,00 Euro bis 118,00 Eurowährend der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers118,00 Euroaußerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels)140,00 Euro bis 177,00 EuroZusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:
- Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
- Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
- ggf. Raummiete:
- kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
- Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)
Anmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen
beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige48,00 Euro
ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
59,00 Euro bis 118,00 Euro
Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz
Ort/Zeit der EheschließungGebührenrahmenwährend der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer40,00 Euro bis 47,50 Eurofreitagsnachmittags im Trauzimmer80,00 Euro bis 118,00 Eurosamstags im Trauzimmer100,00 Euro bis 118,00 Eurowährend der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers118,00 Euroaußerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels)140,00 Euro bis 177,00 EuroZusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:
- Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
- Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
- ggf. Raummiete:
- kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
- Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Besonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:
WochentagUhrzeiten
Dienstag- und Donnerstagvormittag
10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
Dienstag- und Donnerstagnachmittag
14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
Freitag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat)
14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat)
10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten
Besonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:
WochentagUhrzeiten
Dienstag- und Donnerstagvormittag
10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
Dienstag- und Donnerstagnachmittag
14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
Freitag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat)
14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat)
10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021
Stichwörter
Eheanmeldung, Aufgebot, Standesamt, Trauzeugen, Heiraten, Eheschließung, Trauung, Hochzeit, Ehevoraussetzungen