Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz





    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Marie Scaruppe
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1779

    Astrid Dawirs
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1770

    Annegret Walldorf
    Standesbeamtin
    0261/129 1780

    Rainer Adamy
    Standesbeamter
    0261/129 1751

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Marie Scaruppe
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1779

    Astrid Dawirs
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1770

    Annegret Walldorf
    Standesbeamtin
    0261/129 1780

    Rainer Adamy
    Standesbeamter
    0261/129 1751

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Eheschließungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Formulare

    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)
    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen

    Ansprechpartner:

    Annegret Walldorf                                                                                               

           Tel.: 0261/ 129 1780

    Marie Scaruppe                                                                                                      

        Tel.: 0261/ 129 1779

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Koblenz - Anmeldung Eheschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger  Terminvereinbarungen möglich.

    Kontakt

    Formulare

    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)
    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (St.Amt Koblenz)

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
    .

    Ansprechpartner:

    Annegret Walldorf                                                                                              

            Tel.: 0261/ 129 1780

    Marie Scaruppe                                                                                                    

          Tel.: 0261/ 129 1779

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    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Im Einzefall kann es  erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!

    Wichtiger Hinweis:
    Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind,  wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.

    Im Einzefall kann es  erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!

    Wichtiger Hinweis:
    Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind,  wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem  Trautermin entgegengenommen.

    Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
    Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).

    Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!

    Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.

    Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem  Trautermin entgegengenommen.

    Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
    Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).

    Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!

    Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Anmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen

    beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige
    48,00 Euro
    ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
    59,00 Euro bis 118,00 Euro

    Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz

    Ort/Zeit der EheschließungGebührenrahmenwährend der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer40,00 Euro bis 47,50 Eurofreitagsnachmittags im Trauzimmer80,00 Euro bis 118,00 Eurosamstags im Trauzimmer100,00 Euro bis 118,00 Eurowährend der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers118,00 Euroaußerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels)140,00 Euro bis 177,00 Euro

    Zusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:

    • Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
    • Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
    • ggf. Raummiete:
      • kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
      • Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)

    Anmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen

    beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige
    48,00 Euro
    ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
    59,00 Euro bis 118,00 Euro

    Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz

    Ort/Zeit der EheschließungGebührenrahmenwährend der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer40,00 Euro bis 47,50 Eurofreitagsnachmittags im Trauzimmer80,00 Euro bis 118,00 Eurosamstags im Trauzimmer100,00 Euro bis 118,00 Eurowährend der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers118,00 Euroaußerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels)140,00 Euro bis 177,00 Euro

    Zusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:

    • Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
    • Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
    • ggf. Raummiete:
      • kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
      • Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Besonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:

    Wochentag
    Uhrzeiten
    Dienstag- und Donnerstagvormittag
    10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Dienstag- und Donnerstagnachmittag
    14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Freitag
    09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat)
    14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat)
    10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten

    Besonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:

    Wochentag
    Uhrzeiten
    Dienstag- und Donnerstagvormittag
    10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Dienstag- und Donnerstagnachmittag
    14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Freitag
    09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat)
    14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat)
    10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eheanmeldung, Aufgebot, Standesamt, Trauzeugen, Heiraten, Eheschließung, Trauung, Hochzeit, Ehevoraussetzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)