Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Zur Schließung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies trifft ebenso für Ausländerinnen oder Ausländer zu, die in Deutschland heiraten möchten.
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Als Deutsche/r heiraten im Ausland:
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen (Ausland) und dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten dieses beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Das Personal des Standesamtes Worms steht Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der deutschen Partnerin oder des deutschen Partners zuständig.
Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Lais (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3404
Herr Christian Weinmann (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3407
Fax: +49 6241 853-3499
Internet
Formulare
Eheschließungen von Deutschen im Ausland (Merkblatt)
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden der Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden benötigt. Zusätzlich können weitere Unterlagen notwendig werden. Lassen Sie sich am besten beraten.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Die Unterlagen, welche Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per Kontaktformular beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)für Ausländer in Deutschland
- § 39 Personenstandsgesetz (PStG)für Deutsche im Ausland
- Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland gilt ab dem Datum der Ausstellung für die Dauer von sechs Monaten. Die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer zur Eheschließung in Deutschland richtet sich nach der im Ehefähigkeitszeugnis angegebenen Dauer; es gilt jedoch nicht länger als sechs Monate.
Die Befreiung vom Erfordernis zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts gilt ebenfalls nur für die Dauer von sechs Monaten.
Kosten
Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.
Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt die Gebühr 48,00 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten zwischen 59,00 und 118,00 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Heirat, Hochzeit, Ehe