Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen (Ausland) und dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten dieses beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Das Personal des Standesamtes Worms steht Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.
Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen (Ausland) und dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten dieses beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Das Personal des Standesamtes Worms steht Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online" Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Die Unterlagen, welche Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per Kontaktformular beim Standesamt.
Die Unterlagen, welche Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per Kontaktformular beim Standesamt.
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
- Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).
Fristen
Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt die Gebühr 48,00 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten zwischen 59,00 und 118,00 EUR.
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt die Gebühr 48,00 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten zwischen 59,00 und 118,00 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung