Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Hinkelmann
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-312
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabine Wegner
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-311
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Johanna Kraushaar
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabrina Kehm
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Marktpplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Bürgerservice
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Marita Mang
Internet
Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termin vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet, der Bürgerservice ebenfalls donnerstags bis 18 Uhr. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Anton
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Selina Schopf
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Wohnung, Nebenwohnung, Anmeldung, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen, Zweitwohnungsteuer