Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:15 - 13:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    Fax: 06323 959-299

    E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-edenkoben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Wohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de