Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-227

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-225

    Telefon Festnetz: 06373 504-228

    Telefon Festnetz: 06373 504-226

    E-Mail: bb-gm@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-211

    Telefon Festnetz: 06373 504-212

    Telefon Festnetz: 06373 504-210

    Fax: 06373 504-22222

    Telefon Festnetz: 06373 504-215

    Telefon Festnetz: 06373 504-213

    Telefon Festnetz: 06373 504-214

    E-Mail: bb@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr

    Adresse

    Hausanschrift

    Weiherstraße 4

    66914 Waldmohr

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-221

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-220

    E-Mail: bb-wm@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Wohnung, Anmeldung, Wohnungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English