Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Heike Ebling
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-133
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Melanie Schmitt
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-122
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Fax: 06305 71-190
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt
Beschreibung
Hinweis zu Kontaktmöglichkeiten:
Bei allen Leistungen, die das Melde- und Passamt betreffen, bitte die E-Mailadresse meldeamt@enkenbach-alsenborn.de verwenden, um eine zügige Bearbeitung im Vertretungsfall zu gewährleisten.
Das Melde- und Passamt befindet sich sowohl im Rathaus Enkenbach-Alsnenborn, als auch im Verwaltungsgebäude Hochspeyer.
Besuchsadresse
Hauptstraße 121, 67691 Hochspeyer, Verwaltungsgebäude Neubau
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Anmeldung, Wohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen