Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Fast
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4222
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-222
Frau Celine Derenty
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4221
Telefon Festnetz: 06344 509-221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Pass- und Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags  08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr dienstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung!    hier Termin vereinbaren     mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung!  hier Termin vereinbaren     freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Fast
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4222
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-222
Frau Celine Derenty
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-221
Internet
Weitere Informationen
- Beantragung von Ausweispapieren: Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
- Beantragung von vorläufigen Dokumenten
- An- und Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb unseres Einzugsgebietes
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
- Bescheinigungen
- Beglaubigungen
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Beantragung von Auskunft- und Übermittlungssperren
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Anmeldung, Wohnungen, Wohnung