Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janine Menges
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: janine.menges@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4134
Frau Monique Franceschini
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: monique.franceschini@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
Frau Elke Schattner
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
E-Mail: elke.schattner@vg-l.de
Frau Nicole Ackermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: nicole.ackermann@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Frau Janine Deffke
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4133
E-Mail: janine.deffke@vg-l.de
Frau Sandra Lenk
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: sandra.lenk@vg-l.de
Frau Adelheid Eich
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: adelheid.eich@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Frau Daniela Heiser
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: daniela.heiser@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
Frau Elke Schröder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4132
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: elke.schroeder@vg-l.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz