Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
Öffnungszeiten
montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Postanschrift
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
Gebäude: Rathaus Trier-Land
Fax: 0651 9798-5115
Telefon Festnetz: 0651 9798-115
E-Mail: meldeamt@trier-land.de
Internet
Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Wohnungen, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Anmeldung, Wohnung