Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerservicezentrum

    Adresse

    Besucheranschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06503 809-106

    Fax: 06503 809-200

    Telefon Festnetz: 06503 809-105

    E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungsteuer, Wohnungen, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Wohnung, Zweitwohnung, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English