Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Schlösser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1107
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: beate.schloesser@gerolstein.de
Frau Anke Wassong
Besucheranschrift
E-Mail: anke.wassong@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1127
Fax: 06591 13-9000
Frau Ursula Theisen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1123
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: ursula.theisen@gerolstein.de
Frau Inge Baumanns
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1005
E-Mail: inge.baumanns@gerolstein.de
Frau Karola Esser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1158
E-Mail: karola.esser@gerolstein.de
Fax: 06591 13-9000
Frau Olessia Fröhlich
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1134
E-Mail: olessia.froehlich@gerolstein.de
Frau Silvia Limburg
Frau Heike Küpper
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1148
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: heike.kuepper@gerolstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz