Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Sachgebiet Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Schwickerath
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Dagmar Lübeck
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Daniela Maas
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Frau Antonia Prinz
Postanschrift
Gaytalstraße 43
54675 Körperich
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Herr André Zimmer
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Anmeldung, Nebenwohnung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Wohnungen