Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    E-Mail: Fachbereich3@vgtt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

    Beschreibung

    Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

    Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv

    Beschreibung

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:

    vormittags:    geschlossen

    nachmittags: dienstags und mittwochs           14.00 - 16.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-248

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Wohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de