Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulla Zimmer
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-131
E-Mail: u.zimmer@bernkastel-kues.de
Herr Paul Hermann Friedrich
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06531 54-132
Fax: 06531 54-107
E-Mail: p.friedrich@bernkastel-kues.de
Frau Claudia Petry
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-133
E-Mail: c.petry@bernkastel-kues.de
Frau Lena Diederichs
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-134
E-Mail: l.diederichs@bernkastel-kues.de
Internet
Weitere Informationen
öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Wohnung, Nebenwohnung, Anmeldung, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen, Zweitwohnungsteuer