Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
-
Jetzt wählen Sie den Bereich:
Kfz-Angelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung). Hierfür steht bei der Leistungsbeschreibung ein Formular zur
Verfügung, welches ausgefüllt bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist.
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die mit angemeldet werden sollen
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung). Hierfür steht bei der Leistungsbeschreibung ein Formular zur
Verfügung, welches ausgefüllt bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist.
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die mit angemeldet werden sollen
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Grundsätzlich ist zur Anmeldung das persönliche Erscheinen erforderlich. Ist die Meldepflichtige oder der Meldepflichtige verhindert, besteht die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Bei der Meldebehörde werden Ihre Daten für die Anmeldung/Ummeldung entgegen genommen. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift. Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Grundsätzlich ist zur Anmeldung das persönliche Erscheinen erforderlich. Ist die Meldepflichtige oder der Meldepflichtige verhindert, besteht die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Bei der Meldebehörde werden Ihre Daten für die Anmeldung/Ummeldung entgegen genommen. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift. Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz