Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
- die Anmeldung erfolgt bei der für den Zweitwohnsitz zuständigen Meldebehörde
- Online-Terminvereinbarung
- die Anmeldung erfolgt bei der für den Zweitwohnsitz zuständigen Meldebehörde
- Online-Terminvereinbarung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Ausweis
- Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers oder des Eigentümers
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Ausweis
- Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers oder des Eigentümers
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
Anmeldung
- erfolgt persönlich
- auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Anmeldung
- erfolgt persönlich
- auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
- sofort
- sofort
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
- In der Stadt Trier werden Zweitwohnsitzsteuern erhoben
- In der Stadt Trier werden Zweitwohnsitzsteuern erhoben
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Hinweise für Trier: Zweitwohnsitz anmelden
Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz