Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in  Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@vgben.de

    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-175

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2016

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.1 Bürgerbüro Bad Ems

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bleichstraße 1

    56130 Bad Ems

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Ems: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: meldewesen@vgben.de

    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-478

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.2 Bürgerbüro Nassau

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Adelsheimer Hof 1

    56377 Nassau

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Nassau: Montag: 14:00 – 17:30 Uhr Dienstag: 07:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: meldewesen@vgben.de

    Telefon Festnetz: 02603 793-454

    Fax: 02603 793-176

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Anzeigefrist: 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Dokumente

    Eingehend

    Wohnungsgeberbestätigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Anmeldung, Wohnungen, Wohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020