Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4-6

    56751 Polch

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    > Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02654 9402-0

    Fax: 02654 9402-48

    E-Mail: info@maifeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Bürgerbüro
    • Einwohnerwesen
    • Gewerbe
    • Personenstandswesen
    • Bestattungswesen
    • Rentenstelle
    • Tourismus / Kultur
    • Vereine

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungsteuer, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnungen, Zweitwohnsitz, Anmeldung, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English