Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-273
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Frau Vivien Schmaus
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo - Mi 8.00 - 13.00 Uhr Di 14.00 - 16 Uhr Do 8.00 - 16.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten Mo - Fr 7.00 - 8.00 Uhr Mo - Do bis 17.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: meldeamt@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-273
Fax: 02622 703-114
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Frau Vivien Schmaus
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Fax: 02622 703-114
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz