Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 2

    56727 Mayen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!

    Kontakt

    E-Mail: Meldewesen@Mayen.de

    Telefon Festnetz: 02651 88-3303

    Telefon Festnetz: 02651 88-3304

    Telefon Festnetz: 02651 88-3305

    Telefon Festnetz: 02651 88-3310

    Telefon Festnetz: 02651 88-4013

    Fax: 02651 88-3340

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, ST_Mayen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Mayen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit. Diese muss vom Wohnungsgeber/Eigentümer oder einer beauftragten Person unterschrieben sein. Diese finden Sie unter dem beigefügten Link:

    Wohnungsgeberbestätigung

    Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit. Diese muss vom Wohnungsgeber/Eigentümer oder einer beauftragten Person unterschrieben sein. Diese finden Sie unter dem beigefügten Link:

    Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Anzeigefrist: 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Dokumente

    Eingehend

    Wohnungsgeberbestätigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)