Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Norbert Fuhrmann
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Formulare
Hinweise für Kaisersesch: Nebenwohnung anmelden
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Anmeldung, Wohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen