Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@idar-oberstein.de
Internet
Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Becker
Frau Silke Borchers
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.borchers@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Ilka Endres
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: ilka.endres@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Angelika Lamberti
Frau Stefanie McMillan
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Susanne Mittnacht
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: susanne.mittnacht@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Herr Andreas Schmidt
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: andreas.schmidt@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Anastasia Weber-Schüßler
Frau Monique Zillig
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: monique.zillig@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Kerstin Nachtigall
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz