Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Fax: 06303 4888
Marie-Janette Müller-Pratt
Heike Ebling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Heike Hemmer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06303 4888
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt
Adresse
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Fax: 06303 4888
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Marie-Janette Müller-Pratt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Marie-Janette.Mueller-Pratt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Heike Hemmer
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Lukas Oppermann
Dagmar Schürger
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Heike Ebling
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: heike.ebling@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Ausweis, Identity-Card, Paß