Reisepass Ausstellung vorläufig
    99085001012005

    Vorläufigen Reisepass beantragen

    Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2016
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr; Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: e-gov@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.05.2024
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
    • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.: Gebühr 52,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.: Gebühr 96,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009
    Technisch geändert am 02.07.2025

    Stichwörter

    Urlaub, vorläufiger Reisepass, Reisepass beantragen, vorübergehender Reisepass, Reisepass sofort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020